Informationen zur Privaten Krankenversicherung ("PKV")
"Soll ich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder mich lieber privat versichern?"
Diese Frage quält über viele
Bundesbürger, für die die Möglichkeit besteht,
sich selbst und Familienangehörige privat zu versichern.
Grund: Ihr Einkommen liegt meist über der Jahresentgeltgrenze.
Als Hauptkriterium für eine Entscheidung sollte die Familienplanung
dienen - bei geplanter Heirat und Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten
die private Krankenversicherung zu präferieren. Falls auf
bessere Leistungen Wert gelegt, können diese über
eine private
Zusatzversorgung eingekauft werden.
Wir sagen Ihnen wie teuer Ihre persönliche PKV sein kann.


Die private Krankheitskostenvollversicherung
bietet Ihnen follgendes:
Freie
Wahl des Arztes und Krankenhauses,
Status
des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern
(optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets),
Erstattung
der Kosten für Zahnersatz von mindestens
60 Prozent
(je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar),
Nach Tarifwahl Einzelbettzimmer und Chefarztbehandlung,
Je
nach Tarifwahl Erstattung auch über den Höchstsätzen
der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte,
Je
nach Tarifwahl Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie,
Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes.
Paare sowie Singles ohne Kinderwunsch fahren
mit der privaten Krankenversicherung i. d. R. besser. Die Wahl
der privaten Krankenversicherung sollte gut überlegt sein,
weil sie meist eine Entscheidung für's Leben ist. Der
ausschließliche Blick auf den Preis ist fatal, zu sehr
variieren die Leistungsinhalte zwischen den angebotenen Konzepten.
Meist ist man mit Gesellschaften gut beraten, die über
einen langen Zeitraum in der Vergangenheit mit moderaten Preissteigerungen
aufwarten konnten und bei denen der Deckungsumfang weitreichend
ist. Bei diesen Gesellschaften sollte damit zu rechnen sein,
daß die Prämien auch im Alter bezahlbar bleiben.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Alle *Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler.
Für die Krankenversicherungs-pflichtgrenze in West- und
Ostdeutschland erfolgt eine Rechtsangleichung. Die Einkommensgrenze
beträgt für *Angestellte ab 2005: Monatliches Bruttoeinkommen
3.900 Euro oder Jährlich 46.800 Euro. Regelmäßige
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können
dem Jahreseinkommen zugerechnet werden. Sollten Sie diese Bedingungen
nicht erfüllen, empfehlen wir Ihnen eine Private Krankenzusatzversicherung
für wenige Euro im Monat:
Zum Angebot der Zusatzversicherung
(Arbeitnehmer unter 3900 Euro/Monat)
Zum Angebot der Privaten Krankenversicherung
Die teuersten und bekanntesten Versicherungen sind nicht immer
gleich die besten! Wir errechnen Ihnen Angebote mit einem
ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis. Auch die kleinen
und billigen Gesellschaften könnten zu Ihnen passen.
Wann kann ich mich als Student privat Krankenversichern?
Befreiung von der Versicherungspflicht und Lebensalter Wenn
eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt oder
das 30. Lebensjahr überschritten ist. Als Studentin
oder Student werden auch nicht die Personen versichert, die
hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind.
Wie funktioniert eine Befreiung von der Versicherungspflicht?
Die Befreiung kann bereits vor dem Beginn des Studiums beantragt
werden, so dass die Versicherungspflicht erst gar nicht eintritt.
Unabhängig davon kann aber auch noch in den ersten drei
Monaten zu Beginn der Versicherungspflicht ein Befreiungsantrag
gestellt werden. Die Befreiung wird ab Beginn der Versicherungspflicht,
wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch
genommen wurden, wirksam, sonst vom Beginn des Monats an, der
auf die Antragstellung folgt. Zuständig für den Befreiungsantrag
ist die Ortskrankenkasse am Wohnort oder Studienort. Bestand
bereits eine studentische Pflichtversicherung, ist der Befreiungsantrag
an die Kasse zu richten, bei der der Student zuletzt versichert
war. Das kann auch eine Ersatzkasse sein. Ein privater Versicherungsschutz
muss für die Befreiung nicht nachgewiesen werden.
Ende der Familienhilfe
Wenn kein Anspruch mehr auf Familienhilfe (über die Eltern
versichert) in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht
(in der Regel bei Männer bis zum 27. Lebensjahr und bei
Frauen bis zum 25. Lebensjahr).
Versicherungspflicht und Beendigung der Versicherungspflicht
Ein Student, der als solcher in Eigenschaft als Versicherungsnehmer
innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn seines Studiums eine
gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hat ist Versicherungspflichtig,
bis nach der Vollendung des 14. Fachsemesters, bis nach Vollendung
des 30. Lebensjahres, bis nach seiner Exmatrikulation. (bei
bestimmten Sonderfällen sind Ausnahmeregelungen möglich)
Was gilt nicht als Studium?
Nicht als Studium gilt der Besuch von sonstigen Bildungseinrichtungen
wie Akademien (soweit diese nicht Hochschulen sind), Fachschulen,
Berufsschulen, Colleges usw. Nicht erfasst werden von der studentischen
Versicherungspflicht auch Gasthörer an Hochschulen.
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